- zweigleisiger Vertrieb
- Vertrieb einer Ware gleicher Güte (1) als Markenware und (2) gleichzeitig ohne Marke oder mit Handelsmarke zu geringerem Preis. Ein z.V. ist wettbewerbsrechtlich bedenklich: Der Käufer wird irregeführt (⇡ irreführende Werbung), indem er mit der Markenware höhere Wertvorstellungen verbindet.
Lexikon der Economics. 2013.